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Haushaltshilfe
im Krankheitsfall

Haushaltshilfe als ein Teilbereich der Familienpflege richtet sich an Familien mit Kindern, in denen ein Elternteil vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen ausfällt. Seit dem 01.01.2016 haben außerdem alleinstehende Personen nach Operationen oder bei vorübergehender schwerer Erkrankung Anspruch auf Haushaltshilfe. Unsere fachlich qualifizierten FamilienpflegerInnen kommen für die Dauer der Krankheit täglich stundenweise zu Ihnen nach Hause und entlasten Sie im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.  

 

Mögliche Gründe für die Inanspruchnahme unserer Leistung sind etwa:  

 

  • Risikoschwangerschaft (z.B. Frühwehen oder Schwangerschaftsdiabetes) 

  • Stationäre Klinikaufenthalte    

  • Beeinträchtigung nach Operationen    

  • Stationäre und ambulante Entbindung    

  • Postpartale Depression    

  • Sonstige schwere Erkrankungen (z.B. Krebserkrankung) 

 

Haushaltshilfe ist eine Leistung der Krankenkassen nach § 38 Abs. 1 und 2 SGB V und § 199 RVO. Wenn aus verschiedenen Gründen einmal keine Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich ist, kommen auch das Jugendamt oder Ihr Rentenversicherungsträger als Kostenträger infrage.

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Wenn Sie an unserem Angebot interessiert sind, rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren einen
persönlichen und unverbindlichen Beratungstermin mit uns!

 

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Kontakt

FiZ gGmbH

Sozialunternehmen

Fröbelstraße 5

95030 Hof

 

Tel.:   09281 79608-0

Fax:   09281 79608-99

E-Mail:  info@fiz-hof.de

 

Die FiZ ist ein gemeinnütziges

Unternehmen gemäß AO
§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 und 19.

 

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IBAN: 

DE43 7806 0896 0000 0785 65

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