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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege richtet sich an Angehörige von Menschen mit Pflegegrad. Es handelt sich um Ersatzpflege, wenn der pflegende Angehörige einmal verhindert ist.

 

Gründe für die Verhinderung sind etwa:

 

  • Termine

  • Urlaub

  • Erschöpfung

  • Theaterbesuche u.Ä.

  • Krankheit

 

Für Inanspruchnahme der Verhinderungspflege steht Ihnen ein jährliches Budget zur Verfügung. Die Leistung kann bei Bedarf stundenweise in Anspruch genommen werden. Kostenträger sind die Pflegekassen.

 

Es handelt sich um eine Leistung nach § 39 SGB IX.

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Kontakt

FiZ gGmbH

Sozialunternehmen

Fröbelstraße 5

95030 Hof

 

Tel.:   09281 79608-0

Fax:   09281 79608-99

E-Mail:  info@fiz-hof.de

 

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Unternehmen gemäß AO
§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 und 19.

 

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