Haushaltshilfe als ein Teilbereich der Familienpflege richtet sich an Familien mit Kindern, in denen ein Elternteil vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen ausfällt. Seit dem 01.01.2016 haben außerdem alleinstehende Personen nach Operationen oder bei vorübergehender schwerer Erkrankung Anspruch auf Haushaltshilfe. Unsere fachlich qualifizierten FamilienpflegerInnen kommen für die Dauer der Krankheit täglich stundenweise zu Ihnen nach Hause und entlasten Sie im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.
Mögliche Gründe für die Inanspruchnahme unserer Leistung sind etwa:
Haushaltshilfe ist eine Leistung der Krankenkassen nach § 38 Abs. 1 und 2 SGB V und § 199 RVO. Wenn aus verschiedenen Gründen einmal keine Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich ist, kommen auch das Jugendamt oder Ihr Rentenversicherungsträger als Kostenträger infrage.
Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
FiZ gGmbH
Sozialunternehmen
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Die FiZ ist ein gemeinnütziges Unternehmen gemäß AO
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