Verhinderungspflege richtet sich an Angehörige von pflegebedürftigen Menschen (Pflegestufe). Es handelt sich um Ersatzpflege, wenn der pflegende Angehörige einmal verhindert ist.
Gründe für die Verhinderung sind etwa:
Für Inanspruchnahme der Verhinderungspflege steht Ihnen ein jährliches Budget zur Verfügung. Die Leistung kann bei Bedarf stundenweise in Anspruch genommen werden. Kostenträger sind die Pflegekassen.
Es handelt sich um eine Leistung nach § 39 SGB IX.
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Sozialunternehmen
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